Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsanalyse für Aufzüge & Rolltreppen
Als Betreiber bzw. Verwenders eines Aufzugs oder Rolltreppe müssen Sie über eine Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsanalyse nach Betriebssicherheitsverordnung verfügen, bevor Sie diese Maschinen anderen Menschen zur Verfügung stellen.
Warum?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber und alle Gleichgestellten vor der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie in regelmäßigen Abständen, die aus der Nutzung auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (Gefährdungsbeurteilung).
Insbesondere ist diese wichtig für Sie als Betreiber bzw. Verwender eines Aufzugs zur Haftungsabwehr. Zumal die Kosten einer Gefährdungsbeurteilung gering sind.
Auch verschiedene Aufzugsfirmen bieten an, den Betreiber von dieser Pflicht zu entlasten und alle nötigen Arbeiten, z. B. die Behebung von Risiken und Mängeln, die sie selbst oder die ZÜS feststellt, gleich mit zu erledigen. Eine Aufzugsfirma kann jedoch keine ZÜS-Prüfungen durchführen, da bei ihm naturgemäß keine Neutralität am wirtschaftlichen Interesse des Prüfergebnisses angenommen werden sollte.
Wir als Aufzug-Planer haben kein wirtschaftliches Interesse am Prüfergebnis und handeln neutral sowie treuhänderisch für den Auftraggeber.
Gerne beraten wir Sie dazu oder erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns an 052 51-877 204-0 oder schicken Sie eine Mail.
Aufzugsmanagement Möller
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