Verantwortung bei Betreibern / Verwendern von Aufzügen & Rolltreppen
Als Betreiber bzw. Verwenders eines Aufzugs oder Rolltreppe haben Sie sicherlich eine hohe Verantwortung. Eine rechtliche Beratung möchten und dürfen wir nicht leisten. Das ist Juristen vorbehalten. Aber aus der "technischen Sicht von Ingenieuren" gibt es doch einiges zur Verantwortung im Betrieb von Aufzügen & Rolltreppen zu beachten.
- Die Kontrollverantwortung
- Die Anweisungsverantwortung
- Die Auswahlverantwortung
- Die Ausführungsverantwortung
Für eine wirksame Pflichtenübertragung und Delegation rund um den Aufzug bei Errichtung, Betrieb, Wartung und Prüfung benötigt man Fachwissen und Erfahrung. Klare, eindeutige Definitionen, widerspruchsfreie Leistungsabgrenzungen und eine wirksame Dokumentation.
Das stellen wir Ihnen zur Verfügung über geprüfte, herstellerneutrale und praxiserprobte Verträge für Aufzugswartung, Aufzugsnotruf und Auftragsdokumente rund um den Lebenszyklus eines Aufzugs bzw. Rolltreppe. Und zwar auf die Bedürfnisse des Auftragsgebers zugeschnitten und nicht vorformuliert von der Aufzugsindustrie.
Auch verschiedene Aufzugsfirmen bieten an, den Betreiber von dieser Pflicht zu entlasten und das zu erledigen. Viele Aufzugsfirmen haben jedoch naturgemäß keine Neutralität am wirtschaftlichen Interesse der genauen Leistungsfestlegung ohne Hintertür.
Wir als Aufzug-Planer haben kein wirtschaftliches Interesse und handeln stets neutral sowie treuhänderisch für den Auftraggeber.
Gerne beraten wir Sie dazu oder erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns an 052 51-877 204-0 oder schicken Sie eine Mail.
Aufzugsmanagement Möller
Planungsbüro für Aufzüge
Ilseweg 1a
33098 Paderborn
Tel. 052 51 - 877 204 - 0
info(at)aufzugsmanagement.com